Gesetz

Die ab 2013 erbrachten Leistungen der steuerberatenden Berufe (Hilfeleistung in Steuersachen) werden nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vom 11. Dezember 2012 abgerechnet. Es sind keine festen Gebühren vorgesehen, sondern lediglich ein Gebührenrahmen, innerhalb dessen der Steuerberater die im Einzelfall angemessene Gebühr bestimmen kann.

Diese Verordnung beinhaltet für jede einzelne Leistung (wie z. B.: Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung, Beratung) gesonderte Gebührenpositionen.