Vertretung vor Behörden und Gerichten

Verwaltungsakte wie Steuerbescheide oder Haftungsbescheide sind nicht immer transparent und nachvollziehbar.

Wir prüfen die Verwaltungsakte und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Viele Missverständnisse lassen sich im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren lösen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, vertreten wir Sie vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.

Unser Aufgabengebiet umfasst

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Teilnahme an Prüfungen durch Finanzamt/SoziaIversicherung
  • Stellung von Anträgen
  • Einlegung von Rechtsbehelfen mit ergänzenden Anträgen
  • Einleitung von Vollstreckungsschutzmaßnahmen
  • Vertretung vor Finanzgerichten