Gewinnermittlung

(Bilanz, Einnahme-Überschussrechung)

Bilanzen sind eigentlich überflüssig: Das Ergebnis ist immer bekannt, die Passiva sind so groß wie die AktivaUnbekannt

Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht und deren elektronische Übermittlung an Ihr Finanzamt, dem Bundesanzeiger bzw. dem Unternehmensregister und an Ihre Bank werden von uns für Sie erstellt und erledigt.

Unser Leistungsspektrum im Einzelnen:

Erstellung von Jahresabschlüssen:

Eröffnungs- und Schlussbilanzen sowie Auseinandersetzungsbilanzen nach Handels- und Steuerrecht, mit oder ohne Plausibilitätsprüfung für:

  • Kapitalgesellschaften (kleine AG, GmbH, UG)
  • Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG)
  • Einzelunternehmen
  • Vereine, Verbände und andere gemeinnützige Organisationen (einschl. Gewinnermittlung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
  • Bankenspezifische Ratinganalysen für Kreditverhandlungen

Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen für:

  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Vereine, gemeinnützige Organisationen
  • Vermieter
  • Arbeitnehmer
  • Kapitalanleger
  • sonstige Einkunftsbezieher (z. B. Rentner, Pensionäre)

Elektronische Übermittlung an:

  • Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister (Handelsbilanz)
  • Finanzamt (Steuerbilanz)
  • Banken und andere Vertragspartner

Bankengespräche:

  • Vorbereitung, Ratinganalyse, Auswertungen und Teilnahme

Bearbeitung behördlicher Fragebögen:

  • Strukturerhebungen, Eigenkapitalbescheinigungen usw.