Gewinnermittlung
(Bilanz, Einnahme-Überschussrechung)
Bilanzen sind eigentlich überflüssig: Das Ergebnis ist immer bekannt, die Passiva sind so groß wie die AktivaUnbekannt
Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht und deren elektronische Übermittlung an Ihr Finanzamt, dem Bundesanzeiger bzw. dem Unternehmensregister und an Ihre Bank werden von uns für Sie erstellt und erledigt.
Unser Leistungsspektrum im Einzelnen:
Erstellung von Jahresabschlüssen:
Eröffnungs- und Schlussbilanzen sowie Auseinandersetzungsbilanzen nach Handels- und Steuerrecht, mit oder ohne Plausibilitätsprüfung für:
- Kapitalgesellschaften (kleine AG, GmbH, UG)
- Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG)
- Einzelunternehmen
- Vereine, Verbände und andere gemeinnützige Organisationen (einschl. Gewinnermittlung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
- Bankenspezifische Ratinganalysen für Kreditverhandlungen
Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen für:
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- Vereine, gemeinnützige Organisationen
- Vermieter
- Arbeitnehmer
- Kapitalanleger
- sonstige Einkunftsbezieher (z. B. Rentner, Pensionäre)
Elektronische Übermittlung an:
- Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister (Handelsbilanz)
- Finanzamt (Steuerbilanz)
- Banken und andere Vertragspartner
Bankengespräche:
- Vorbereitung, Ratinganalyse, Auswertungen und Teilnahme
Bearbeitung behördlicher Fragebögen:
- Strukturerhebungen, Eigenkapitalbescheinigungen usw.