Selbstanzeige / Nacherklärung
Das Steuerrecht ist aus aktuellem Anlass ab 2015 verschärft worden. Auch in schwierigen Phasen des Lebens stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Dienstleistungen umfassen
- Sichtung nachzuerklärender Sachverhalte
- Fertigung einer Selbstanzeige
- Nacherklärung von Besteuerungsgrundlagen
- Berechnung voraussichtlicher Nachzahlungen
- Aufbereitung angeforderter Unterlagen
- Besprechung mit Finanzbehörden
- Prüfung geänderter Steuerbescheide mit Ergebnisbesprechung
- Einlegung von Rechtsmitteln
- Zuarbeit für Fachanwalt