Selbstanzeige / Nacherklärung

Das Steuerrecht ist aus aktuellem Anlass ab 2015 verschärft worden. Auch in schwierigen Phasen des Lebens stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Dienstleistungen umfassen

  • Sichtung nachzuerklärender Sachverhalte
  • Fertigung einer Selbstanzeige
  • Nacherklärung von Besteuerungsgrundlagen
  • Berechnung voraussichtlicher Nachzahlungen
  • Aufbereitung angeforderter Unterlagen
  • Besprechung mit Finanzbehörden
  • Prüfung geänderter Steuerbescheide mit Ergebnisbesprechung
  • Einlegung von Rechtsmitteln
  • Zuarbeit für Fachanwalt