Finanzbuchführung

Die Finanzbuchführung ist das zentrale Element des betrieblichen Rechnungswesens.

Sie liefert dem Unternehmer und seinen Gläubigern wichtige Informationen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. In der Finanzbuchhaltung werden alle betrieblichen Geschäftsvorfälle abgebildet. Sie ist auch die Basis für die Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen‚ für die Erstellung der Gewinnermittlung und liefert auch unterjährig einen wertvollen Überblick über die lfd. wirtschaftliche Entwicklung.

Hierzu ein Leistungsüberblick

  • Einrichtung des betrieblichen Rechnungswesens
  • Steuerliche Erfassung und Anmeldung
  • Kontierung und Buchung der lfd. Geschäftsvorfälle
  • Anlagenbuchführung
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Ausdruck/elektronische Übermittlung von Auswertungen (Summen- und Saldenliste, betriebswirtschaftliche Auswertung, Mehrjahresvergleiche, OPOS-Listen)
  • Prüfung/Überwachung der vom Mandanten selbst geführten Buchhaltung
  • Durchsicht der Belege auf Ordnungsmäßigkeit im Sinne des Steuerrechts (Stichproben)
  • Datensicherung im externen DATEV-Rechenzentrum
  • Datenbereitstellung für Betriebsprüfung entsprechend den aktuellen Vorschriften
  • Teilnahme an Betriebsprüfungen und deren Schlussbesprechung
  • Einlegung von Rechtsbehelfen