Erläuterungen

Die Vergütung für Steuerberater bemisst sich nach Gegenstandswerten. Je nach abzurechnender Leistung ist Gegenstandswert z.B. der Umsatz, die Höhe der Einkünfte, das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung oder der Zeitaufwand.

Steht der Gegenstandswert fest, sind innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens die Bedeutung der Angelegenheit, deren Schwierigkeitsgrad und der Zeitaufwand zu berücksichtigen.

Beispiele (Nettobeträge)

Kosten monatliche Buchführung Gebührenrahmen Mittelwert
Jahresumsatz
€ 125.000,00 € 39,40 – € 236,40 € 137,90
€ 350.000,00 € 76,20 – € 457,20 € 266,70
Kosten Aufstellung Jahresabschluss
Mittel berichtigte Bilanzsumme und Jahresleistung
€ 150.000,00 € 444,00 – € 1.776,00 € 1.110,00
€ 500.000,00 € 785,00 – € 3.140,00 € 1.962,50
Kosten Einkommensteuererklärung ohne Einkünfteermittlung
Summe der positiven Einkünfte
€   50.000,00 € 123,00 – € 738,00 € 430,50
€ 125.000,00 € 168,30 – € 1.009,80 € 589,05

An dieser Stelle ist natürlich keine individuelle und verbindliche Aussage über das Honorar möglich. Unsere Honorarberechnungen orientieren sich grundsätzlich an den „Mittelwerten“.

Bei guter Vor- bzw. Zuarbeit durch den Mandanten bzw. in überschaubaren Fällen bewegt sich unsere Vergütung üblicherweise im unteren Bereich des Gebührenrahmens.

In einem persönlichen Gespräch werden Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ermittelt und es wird mit Ihnen auch über die Vergütung gesprochen.

Weitere Hinweise finden Sie hier: